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Therapie

Als Grundlage der Behandlung und Förderung des Patienten gilt das Prinzip der therapeutischen Gemeinschaft. Diese beruht auf psychoanalytischen, sozial-psychiatrischen wie auch kognitiv verhaltenstherapeutischen und psychoedukativen Grundlagen. Die therapeutische Gemeinschaft ist somit in ein multidisziplinäres und multimodales Gesamtbehandlungskonzept integriert. Neben den Psychotherapieverfahren (Gruppen- und Einzelgespräche) finden auch Kreativ-, Ergo-, Arbeitstherapie sowie Sport- und Bewegungstherapie statt.

Auch der schulischen Ausbildung mit der Möglichkeit der beruflichen Weiterentwicklung wird ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Die zu behandelnden Abhängigkeitserkrankungen stellen in der Regel einen phänomenologischen Ausdruck komplexer, dahinter stehender Störungsbilder dar, die eine gute und abgestimmte interdisziplinäre Zusammenarbeit des gesamten multiprofessionellen Behandlungsteams erfordern. Hierbei stellt die Bezugspflege in der therapeutischen Gemeinschaft einen wichtigen Dreh- und Angelpunkt dar.

In ärztlich-somatischer Hinsicht werden, insbesondere während der Aufnahmephase, bei Bedarf, erforderliche Entzugsbehandlungen durchgeführt sowie die medikamentöse Einstellung der psychiatrischen Begleiterkrankungen bzw. eine ggf. erforderliche Optimierung vorbestehender Medikationen vorgenommen. Die Weichenstellung für eine etwaige Substitutionsbehandlung fällt häufig in diesen Zeitraum. Somatische Begleiterkrankungen werden ebenfalls nach abteilungsinternen fachspezifischen Vorgaben behandelt und bei entsprechender Indikation fachärztliche Konsultationen bzw. Mitbehandlungen angefordert.

Gemäß eines achtstufigen Lockerungsplans werden die Patientinnen/Patienten schrittweise dem Behandlungsziel der Reintegration in die hiesige Gesellschaft mit der Befähigung zu einer suchtmittelabstinenten und deliktfreien Lebensführung auch unter entsprechenden Alltagsbelastungen und Anforderungen, zugeführt.

Außerhalb des stationären Rahmens erhalten die Patientinnen/Patienten in der Phase zunehmender eigenverantwortlicher Lebensgestaltung weiterhin je nach Bedarf therapeutisch begleitende Unterstützung durch die forensische Nachsorgeambulanz.

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