Ambulanzen
Psychiatrische Institutsambulanzen erfüllen laut dem Sozialgesetzbuch §118 SGB V, einen spezifischen Versorgungsauftrag für Betroffene, die „wegen der Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese angewiesen sind. Diese ambulante Versorgungsform kann nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden. Die Überweisung soll in der Regel durch einen Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie erfolgen.
Ein Ziel der psychiatrischen Institutsambulanzen ist die Vermeidung von Krankenhausaufnahmen oder stationäre Behandlungszeiten zu verkürzen und Behandlungsabläufe zu optimieren.
Die psychiatrische Institutsambulanz der LVR-Klinik Bedburg-Hau bietet an mehreren Standorten (Kleve, Bedburg-Hau und Geldern) spezialisierte und auch nach dem Lebensalter differenzierte Behandlungsangebote an. Unsere Behandlung beinhalten sowohl ärztliche, pflegerische, psychologische und sozialarbeiterische Leistungen und wird auf den individuellen Bedarf der Patientinnen und Patienten abgestimmt.
Die Abteilung Erwachsenenpsychiatrie III hält an den Standorten Kleve und Geldern ihr ambulantes Versorgungsangebot vor.