Nach der aktuellen Corona Schutzverordnung des Landes NRW ist der Zugang zu den Stationen des Landschaftsverbandes nur noch getesteten Personen gestattet, dies gilt auch für Immunisierte.
Die Verpflichtung zum Tragen einer FFP 2 Maske und eines negativen Tests am Tag des Besuches gelten weiterhin. Ein negativer Selbsttest darf glaubhaft versichert werden, beim Vorliegen von Symptomen oder begründeten Zweifeln kann vor Ort ein Selbsttest unter Aufsicht verlangt werden.
Somit benötigt jeder Besucher einen tagesaktuellen negativen Test. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen.
Personen die in den letzten 5 Tagen einen positiven Coronatest hatten dürfen die Einrichtung nicht betreten.
Die FFP 2 Maske muss während des gesamten Aufenthaltes getragen werden, auch in den Patientenzimmern.