Forensik V - Außenorientierung, Überleitung und Nachsorge im Maßregelvollzug
Die Abteilung für Forensische Psychiatrie V der LVR-Klinik Bedburg-Hau begleitet Patientinnen und Patienten im fortgeschrittenen Stadium der Behandlung im Maßregelvollzug – mit einem Schwerpunkt auf Außenorientierung, sozialer Reintegration und nachhaltiger Stabilisierung. Unser Auftrag ist es, Resozialisierung und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und dabei gleichzeitig die Sicherheitsbedürfnisse der Allgemeinheit konsequent zu berücksichtigen.
Unser Auftrag
Die Abteilung für Forensische Psychiatrie V versteht sich als Brücke zwischen einer stationären Behandlung in den Abteilungen für Forensische Psychiatrie I bis IV und dem Leben außerhalb der Klinik. Wir bereiten schrittweise den Übergang in einen normalen Alltag (Wohnen, Arbeit, Beziehungen, Gesundheit, Freizeit) vor und begleiten ihn mit einem multiprofessionellen Team.
Für wen wir da sind
Wir behandeln und betreuen Menschen, die sich nach § 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder nach § 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) im Maßregelvollzug befinden. In der Abteilung für Forensische Psychiatrie V liegt der Fokus auf der Rehabilitations- und Außenorientierungsphase – bis hin zur Behandlung und Begleitung im Grad 0 des Maßes der Freiheitseinschränkungen nach StrUG NRW sowie darüber hinaus im Rahmen ambulanter Nachsorgeangebote.
Strukturen und Behandlungsangebote
Offene stationäre Behandlung und Wohnen
Die Abteilung für Forensische Psychiatrie V umfasst drei offen geführte Stationen sowie weitere klinikinterne und externe Wohnformen mit unterschiedlichen Unterstützungsangeboten. Ziel ist eine schrittweise Übernahme von Verantwortungunter realitätsnahen Bedingungen – mit verlässlicher Unterstützung durch ein hochprofessionelles Behandlungsteam.
Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanzen (FÜNA 63 / FÜNA 64)
Ein zentraler Baustein ist die enge Verzahnung von stationärer Behandlung mit unseren zwei spezialisierten Ambulanzen:
- FÜNA 63 – Nachsorge und Begleitung für Patient*innen, die sich nach § 63 StGB im Maßregelvollzug befinden
- FÜNA 64 – Nachsorge und Begleitung für Patient*innen, die sich nach § 64 StGB im Maßregelvollzug befinden
Die Ambulanzen werden frühzeitig in die Behandlung eingebunden, um Perspektiven zu erarbeiten, Übergänge planvoll vorzubereiten und Behandlungskontinuität sicherzustellen.
Besondere Angebote
- Treff 4.0: niederschwelliger, milieutherapeutischer, stationsübergreifender Begegnungs- und Entwicklungsraum (soziale Teilhabe, Alltagskompetenzen, Selbstwirksamkeit)
- Programm „Rheinland Reintegration Restart“ (RRR): Unterstützungsangebot für Patient*innen mit erhöhtem Hilfebedarf auf dem Weg in geeignete Wohn- und Teilhabestrukturen
Netzwerkarbeit und Kooperation
Reintegration gelingt nur gemeinsam: Wir arbeiten eng mit Bewährungshilfe, Führungsaufsicht, Sozialpsychiatrischen Diensten, Eingliederungshilfe, Suchtberatung, Arbeitgebern, Wohnangeboten, gesetzlichen Betreuungen und Angehörigen zusammen. Ziel ist ein tragfähiges Netzwerk, das Stabilität schafft und Rückfällen vorbeugt.