Forensik II

In der Abteilung Forensik II werden überwiegend auf der Rechtsgrundlage des § 63 StGB untergebrachte Patientinnen und Patienten behandelt. Außerdem erfolgt die Unterbringung von Frauen nach § 126a StPO. Die Forensik II ist seit 2004 als einzige Klinik im Rheinland für die Behandlung der gemäß § 126 a StPO und § 63 StGB untergebrachten Frauen zuständig. Die Abteilung umfasst die Stationen 5.1 und 5.2, 34 (Frauen), die Station 15 (Männer), die Station Bahnstraße 5 (Männer) und die Station 40 (Frauen und Männer).

Die Grundhaltung in der Arbeit der Abteilung ist die Sicht der Patientinnen und Patienten als Grundrechtsträger/-innen. Der Unterbringungszweck soll mit dem geringsten Eingriff in die persönliche Freiheit erreicht werden. Diese Sicht der Betroffenen wird konkretisiert in der Behandlung. So wird versucht, die Betroffenen zu Beteiligten zu machen und ihnen im Rahmen der Behandlung so weit wie möglich Mit- und Eigenverantwortung zu übertragen.

Im Maßregelvollzug untergebrachte Frauen sind oft nicht nur Täterinnen, sondern auch Opfer physischer und/oder sexueller Gewalt durch Männer geworden. Aus diesem Grunde wird in der Anfangszeit der Unterbringung und Behandlung reine Frauenstationen als notwendig und hilfreich erachtet. Die Frauen finden hier den notwendigen "Schutzraum" zur Aufarbeitung von Missbrauchserfahrungen, die in einem gemischtgeschlechtlichen Setting schwerer möglich wäre, da sie dort mit den "potentiellen Tätern" langfristig in einer stationären Gemeinschaft leben müssten.

Die Abteilung für forensische Psychiatrie II ist gekennzeichnet durch zwei Schwerpunkte:

Schwerpunkt I: Behandlung

Das Behandlungsziel ist nicht primär eine wie auch immer zu definierende "Heilung". Vielmehr besteht bei der forensischen Therapie das gesetzlich festgelegte Behandlungsziel in der Minimierung des Risikos zukünftiger erheblicher rechtswidriger Handlungen. Dementsprechend ist das Entlassungsziel die Erwartung, dass vom Patienten/von der Patientin keine weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten begangen werden. Dies berücksichtigend werden Vollzugslockerungen in Abhängigkeit von der Teilnahme am Behandlungsangebot, von therapeutischen Erfolgen und unter Sicherheitsaspekten einzelfallbezogen gewährt. In der Behandlung der Frauen wird ein besonderes Augenmerk auf die spezifischen Sozialisationsunterschiede zwischen Männern und Frauen gelegt. Die Wahrnehmung, die Akzeptanz und der Ausdruck von Aggressionen stehen im Fokus. Altruistische Grundhaltungen bzw. Rollenzuschreibungen werden ebenfalls besonders in der Therapie berücksichtigt und bearbeitet. Notwendige bzw. sinnvolle Autonomiebestrebungen werden dabei gefordert und gefördert. Die Frauenstationen bieten differenzierte Therapieangebote für die persönlichkeitsgestörten, psychotisch erkrankten sowie intelligenzgeminderten Patientinnen.

Zu einem späteren Zeitpunkt der Behandlung scheint es sinnvoll, den schützenden Rahmen für die Frauen aufzulockern und im Sinne einer Annäherung an die allgemeine Lebensverhältnisse Frauen und Männer, begleitet durch multiprofessionelle Behandlungsteams, gemeinsam unterzubringen. In der gemischtgeschlechtlich belegten Station Haus 40 ergibt sich die Möglichkeit, die Erfahrungen der Vergangenheit zu korrigieren und die Patientengemeinschaft als Lernfeld zum Umgang mit dem „anderen" Geschlecht zu nutzen.

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Schwerpunkt II: Wiedereingliederung

Die offene Station Haus 40 bietet zu diesem Zweck ein gemischtgeschlechtliches Therapieangebot zur Wiedereingliederung forensischer Patientinnen und Patienten, die teiloffene Station Bahnstraße 5 b ein entsprechendes Angebot für die männlichen Patienten.

Soziale Lernprozesse werden ermöglicht, angewandt und letztlich Schritt für Schritt in die soziale, gesellschaftliche Realität übertragen. Im nächsten Schritt geht es für die Betroffenen um den Auszug aus dem stationären Bereich der Klinik in eine geeignete, individuell ausgesuchte Umgebung im Rahmen der Dauerbeurlaubung. Die Patientinnen und Patienten werden nach einer Übergangsphase von der Forensischen Übernahme- und Nachsorgeambulanz FÜNA) betreut, die auch Teil der Abteilung Forensik II ist.

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