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Forensik II

Die Abteilung Forensische Psychiatrie II der LVR-Klinik Bedburg-Hau behandelt Personen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) rechtswidrige Taten begangen haben. Die Unterbringung erfolgt auf Grundlage des § 63 StGB sowie weiterer einschlägiger Vorschriften (§ 67h StGB, § 453c StPO, § 81 StPO). Darüber hinaus sind wir im gesamten Versorgungsgebiet des LVR verantwortlich für die Aufnahme von Frauen und Männern im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO.

Zentrale Leitgedanken unserer Arbeit sind die Förderung der Autonomie der untergebrachten Personen sowie die Vermeidung von Hospitalisierung und Abhängigkeit. Diese Prinzipien sind fest in unserem Konzept verankert und leiten sich aus den Grundsätzen des Strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetzes NRW (StrUG NRW) ab. Eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung betrachten wir als wesentlich für den Behandlungserfolg. Sie entsteht durch eine komplementäre Beziehungsgestaltung und wird durch trialogische Zusammenarbeit zwischen untergebrachten Personen, Behandlerinnen und Behandlern sowie Angehörigen gefördert.

Unsere Behandlungsphilosophie orientiert sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen aus Psychiatrie, Forensik, Medizin, Pflege sowie Sozial- und Psychotherapie und wird fortlaufend weiterentwickelt. Wir integrieren moderne Konzepte wie Safewards, Recovery, Soteria und Empowerment in eine leitliniengerechte Behandlung. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass untergebrachte Personen unsere Abteilung als sicheren Ort mit klarer Perspektive erleben, ihr Leben möglichst nah an allgemeinen Lebensverhältnissen gestalten können und Raum zur Entfaltung ihrer Individualität erhalten. Die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Geschlechter, Geschlechtsidentitäten und Lebensphasen werden bewusst berücksichtigt. Zwangsmaßnahmen sollen bei uns die Ausnahme darstellen und erfolgen ausschließlich nach den S3-Leitlinien zur Verhinderung von Zwang.

Diversität und Kultursensibilität

In unserer Abteilung begegnen wir einer großen Vielfalt – sowohl bei den untergebrachten Personen als auch im interdisziplinären Team. Unterschiedliche kulturelle Hintergründe, Geschlechter, Geschlechtsidentitäten, sexuelle Orientierungen, religiöse Zugehörigkeiten und individuelle Lebenswege prägen den Alltag. Wir betrachten diese Diversität als wertvolle Ressource und gestalten unsere Behandlung kultursensibel, geschlechtergerecht und individuell.

Sprachkompetenz, interkulturelles Verständnis und die Einbeziehung biografischer Hintergründe sind für uns zentrale Voraussetzungen, um die individuellen Bedürfnisse angemessen zu berücksichtigen. Durch die Vielfalt in unserem Team bringen wir unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen zusammen, was zu einem umfassenden Verständnis für die Herausforderungen und Ressourcen der untergebrachten Personen beiträgt. Auf diese Weise fördern wir eine Behandlung, die respektvoll, inklusiv und nachhaltig wirksam ist.

Unsere Stationen im Überblick

Die Abteilung Forensische Psychiatrie II verfügt über spezialisierte Behandlungsbereiche für Frauen, Männer sowie trans*, inter* und nicht-binäre (TIN) untergebrachte Personen. Die Angebote sind jeweils auf die individuellen Bedürfnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt. Neben der hochgesicherten Intensivstation umfasst das Spektrum eine Regelbehandlungsstation, Aufnahmeeinheiten mit besonderem Fokus auf Alternativen zur Langzeitunterbringung sowie gemeindeintegrierte Rehabilitationsstationen.

Station F8.1 – Intensivstation Frauen

Diese Station richtet sich an Patientinnen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und integriert die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) fest in den Stationsalltag. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Möglichkeit einer Einzelbetreuung (1:1), die in besonderen Situationen eingesetzt wird, um eine intensive, individuelle Unterstützung zu gewährleisten. So können Patientinnen in Krisen eng begleitet werden, was Sicherheit schafft und den therapeutischen Prozess stabilisiert. Ergänzend steht ein breites Fachtherapieangebot zur Verfügung, darunter Kunst-, Ergo-, Musik-, Beschäftigungs- und Dramatherapie, Sport- und Physiotherapie, ein schulisches Angebot sowie tiergestützte Interventionen.

Station F8.2 – Regelbehandlung Frauen

Auf dieser Station steht die therapeutische Arbeit in zwei unterschiedlichen Milieus im Mittelpunkt. Das strukturierende Milieu fördert Autonomie und aktive Mitgestaltung der Behandlung innerhalb einer tragenden Patientinnengemeinschaft, unterstützt durch das Behandlungsteam. Ziel ist es, die Behandlungsbereitschaft zu stärken und eine verlässliche Tagesstruktur zu bieten. Im begleitenden Milieu werden Patientinnen, deren Erkrankung die Alltagskompetenzen einschränkt, gezielt dabei unterstützt, Fähigkeiten wiederzuerlangen oder zu erhalten.
Aufnahmestationen
Die Stationen F8.3, 28.1 und 28.2 sind auf die Aufnahme und Diagnostik im Rahmen der einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO spezialisiert. Ziel ist es, möglichst früh fachlich begründete Empfehlungen für Alternativen zu erarbeiten, die die Gefährlichkeit sorgfältig berücksichtigen und eine dauerhafte Unterbringung nach § 63 StGB möglichst vermeiden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf die Stabilisierung und Strukturierung im Stationsalltag. Das therapeutische Vorgehen orientiert sich am Case-Management-Prinzip: Von Beginn an wird gemeinsam mit der untergebrachten Person ein individuelles und professionelles Hilfenetzwerk aufgebaut, das auch Kontakte zu Behörden, Gerichten und weiteren Institutionen umfasst, um einen stabilen sozialen Empfangsraum für ein straffreies Leben nach der Entlassung vorzubereiten. Grundlagen sind die Erhebung einer ausführlichen Anamnese, die Durchführung umfassender Diagnostik und die systematische Verhaltensbeobachtung. Die Ergebnisse werden in einem Verlaufsbericht, neben einer individuellen Delikthypothese und Legalprognose zusammengefasst, welcher allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt wird. Bei Unterbringungen nach § 63 StGB findet hier zudem die erste Prognosekonferenz statt, in der ein Gesamtbehandlungsplan mit klarer Perspektive erstellt wird.

Haus 5 – Therapie und Rehabilitation Frauen

Die beiden gesicherten Stationen in Haus 5 sind auf die Behandlung und Rehabilitation von untergebrachten Personen mit chronischen Psychosen spezialisiert. Neben einer leitliniengerechten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung sind hier Elemente der Soteria-Philosophie fest verankert. Der Stationsalltag ist klar strukturiert, zugleich freundlich und wohnlich gestaltet, um Sicherheit, Orientierung und ein möglichst normales Alltagsgefühl zu fördern.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf gemeindeintegrierten Therapie- und Freizeitangeboten. Diese finden bewusst außerhalb des reinen Stationskontextes statt und bieten den untergebrachten Personen die Möglichkeit, sich sicher in alltagsnahen Umgebungen zu bewegen, soziale Kompetenzen praktisch einzuüben und Teilhabe aktiv zu erleben. Dieser Ansatz wirkt Hospitalisierung entgegen, stärkt Selbstwirksamkeit und fördert das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten – wichtige Wirkfaktoren für eine erfolgreiche Reintegration in die Gesellschaft.

Netzwerkarbeit und Aufklärung

Die Netzwerkarbeit ist ein zentraler Bestandteil des Behandlungs- und Rehabilitationsprozesses in der Abteilung Forensische Psychiatrie II. Sie beginnt bereits mit der Aufnahme und verfolgt das Ziel, früh tragfähige Strukturen zu schaffen, die den Übergang aus der stationären Unterbringung in ein geeignetes gemeindepsychiatrisches Umfeld ermöglichen. So wird eine nachhaltige soziale Integration gefördert, lange Verweildauern werden reduziert und Hospitalisierungstendenzen entgegengewirkt.

Ein wichtiger Bestandteil dieser Arbeit ist die aktive Aufklärungs- und Interessenvertretung. Durch gezielte Gespräche, Informationsweitergabe und transparente Kommunikation mit Gemeinden, Institutionen und Kooperationspartnern werden Vorurteile abgebaut, Akzeptanz gefördert und ein realistisches Bild forensischer Unterbringung vermittelt. So trägt die Netzwerkarbeit dazu bei, gesellschaftliche Barrieren zu überwinden und Brücken für eine erfolgreiche Reintegration zu bauen.

Im Rahmen dieser Arbeit werden enge Kooperationen mit externen Partnern gepflegt – darunter Einrichtungen der Gemeindepsychiatrie, Betreuerinnen und Betreuer, Behörden, Gerichte, Arbeitgeber, Bildungsträger und soziale Netzwerke. Neben der praktischen Organisation von Hilfen werden zentrale Konzepte wie Hoffnung und Recovery im Alltag verankert. Durch diesen Ansatz entsteht ein individuelles Unterstützungsnetz, das sowohl Sicherheit als auch Perspektiven bietet – und damit entscheidend zur Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben beiträgt.

Der Erfolg unserer Arbeit in der Forensischen Psychiatrie II ist das Ergebnis des Engagements und der Zusammenarbeit vieler Menschen. Unsere Mitarbeitenden bringen jeden Tag ihre fachliche Kompetenz, ihre Geduld und ihre Menschlichkeit ein, um sichere und förderliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Ebenso tragen die untergebrachten Personen durch ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit, ihre Offenheit und ihren Mut, sich auf Veränderungsprozesse einzulassen, wesentlich zum Gelingen bei.

Diese gegenseitige Bereitschaft, voneinander zu lernen, Herausforderungen anzunehmen und gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, ist die Grundlage unseres Fortschritts – und ein Ausdruck dessen, wofür unsere Abteilung steht.

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