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Forensik II

Die Abteilung Forensische Psychiatrie II behandelt Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankungen im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) rechtswidrige Taten begangen haben, auf der Grundlage des § 63 StGB, §67h StGB, §453c StPO und § 81 StPO und ist für die Aufnahme von Frauen gemäß § 126a StPO im gesamten Versorgungsgebiet des LVR zuständig. Zur Abteilung gehören außerdem eine offene und eine geschützte gemischtgeschlechtliche Station. Die Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz (FÜNA 63) komplementiert das Behandlungsangebot der Abteilung.

Die gerichtliche Unterbringung erfolgt immer dann, wenn aufgrund einer Erkrankung die Gefahr erneuter Straftaten besteht. Diese Gefahr soll durch eine adäquate Behandlung behoben werden. Der Behandlungsauftrag umfasst die Besserung und Sicherung. Unter der notwendigen Kontrolle wird die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet. Die Sicherheitsbelange der Bevölkerung werden bei allen Entscheidungen angemessen berücksichtigt.

Die Leitgedanken der Abteilung beinhalten die Förderung der Autonomie der Patientinnen und Patienten und die Vermeidung von Hospitalisierung und Abhängigkeit. Diese Leitgedanken finden sich in der konzeptionellen Umsetzung der Abteilung wieder und lassen sich aus den Grundsätzen des strafrechtsbezogenen Unterbringungsgesetz NRW (StrUG NRW) ableiten. Als fundamental für den Behandlungserfolg sehen wir eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung. Diese wird über eine komplementäre Beziehungsgestaltung und über Trialoge entwickelt.

Ziel der strafrechtsbezogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus soll die Eingliederung und Resozialisierung der Patientinnen und Patienten in der Gesellschaft sein. Durch die Behandlung und Betreuung werden diese Ziele verfolgt. Schon bei Aufnahme nach § 126a StPO wird die Unterbringung der betroffenen Personen so ausgestaltet, dass eine Unterbringung nach § 63 StGB möglichst vermieden werden kann. Bei Personen, welche nach § 63 StGB untergebracht werden, hat die Therapie das Ziel, eine unverhältnismäßig lange Unterbringung zu verhindern.

Als Mitarbeitender in der Forensik II entscheide ich mich bewusst, Menschen zu begleiten und zu unterstützen, den Weg in die Gesellschaft zurück zu finden.

Behandlungsphilosophie

Die Behandlung innerhalb der Abteilung für forensische Psychiatrie II orientiert sich an aktueller wissenschaftlicher Forschung in den Bereichen Psychiatrie, Forensik, Medizin, Pflege und Sozial- und Psychotherapie und wird nach den jeweiligen Erfordernissen stets weiterentwickelt. Konzepte der Psychiatrie (Safewards, Recovery, Soteria und Empowerment) werden in die leitliniengerechte Behandlung integriert.

In unserer Abteilung sind neben dem Schutz der Würde und persönlicher Integrität der Patientinnen und Patienten folgende Aspekte elementar:

» Die betroffenen Personen sollen die Abteilung für forensische Psychiatrie II als Ort der persönlichen Sicherheit und als perspektivgebend erleben.

» Das Leben der betroffenen Personen wird den allgemeinen Lebensverhältnissen angepasst.

» Den betroffenen Personen werden Raum und Gelegenheit gegeben, damit sie ihre Individualität erhalten und entwickeln. Die Bedürfnisse verschiedener Geschlechter, Geschlechtsidentitäten und Lebensphasen werden hier besonders berücksichtigt.

» Zwangsmaßnahmen stellen in der Abteilung forensische Psychiatrie II eine Ausnahme dar und erfolgen nach den S3 Leitlinien zur Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen.

» Der freie Wille der betroffenen Personen steht im Mittelpunkt und wird durch den Abschluss von Behandlungsvereinbarungen und Patientenverfügungen gefördert.

» Alle vorgenommenen Einschränkungen stehen in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Anlass. Diese werden im Vorfeld streng geprüft und im Anschluss reflektiert.

Diversität und Kultursensibilität

Die Diversität bezieht sich auf die Vielfalt der Patientinnen und Patienten, die in der Abteilung Forensik II untergebracht sind, sowie auf die Vielfalt der Fachkräfte, die hier tätig sind. Es ist elementar anzuerkennen, dass Menschen mit unterschiedlichem kulturellen Hintergrund, unterschiedlichen Geschlechtern, sexuellen Orientierungen, religiöser Ausrichtung und anderen Merkmalen in der Abteilung vertreten sind. Die Berücksichtigung von Diversität ist entscheidend, um angemessene Behandlungsansätze zu entwickeln und sicherzustellen, dass die Bedürfnisse aller Patientinnen und Patienten erfüllt werden. Diese beachtet kulturelle Sensibilität, wie auch Sprachkompetenz und ermöglicht spezifische Behandlungsansätze, die den individuellen Hintergrund und die Erfahrungen der Patientinnen und Patienten einbeziehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass auch die Mitarbeitenden divers sind, um eine Vielfalt an Perspektiven und Erfahrungen einzubeziehen. Dadurch wird ein umfassendes Verständnis der verschiedenen Bedürfnisse und Herausforderungen der Patientinnen und Patienten gewährleistet und eine kultursensible und geschlechtergerechte Behandlung gefördert.

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