Betreutes Wohnen (BeWo)
Das Betreute Wohnen der LVR-Klinik Bedburg-Hau richtet sich an psychisch beeinträchtigte erwachsende Menschen, die für längere Zeit noch nicht ohne Hilfe leben können, deren Wunsch es aber ist, eine eigene Wohnung zu bewohnen und so ein möglichst selbstständiges und eigenverantwortliches Leben zu führen. Dabei werden die Klienten nach ihren Heimaufenthalten weiterhin durch die ihnen vertrauten Mitarbeiter des Betriebsbereiches Soziale Rehabilitation der hiesigen Klinik auf den Weg in die Selbstständigkeit ambulant begleitet.
Intensität und Dauer der zu erbringenden Assistenz, Begleitung, Förderung, intensiven Anleitung oder Übernahme notwendiger Hilfeleistungen durch Mitarbeiter orientieren sich am individuellen Hilfebedarf. Die Leistungen im BeWo werden unterschieden in direkte, indirekte und mittelbare Betreuungsleistungen.
Bei folgenden Angeboten des BeWo können Sie unterstützt werden:
- alltäglicher Lebensführung
- Wohnraumschaffung
- Gesundheitspflege
- Gestaltung sozialer Beziehungen
- Erschließen außerhäuslicher Lebensbereiche
- Erhalt der Beschäftigung oder der Berufstätigkeit
- sozialhilferechtlichen Angelegenheiten
- psychischen und emotionalen Stabilisierung
- Bewältigen bei störendem oder gefährdendem Verhalten
- Krisenprävention oder Krisenintervention
- Reflexion der Betreuung
- und viel mehr.
Bei Interesse wird in einem persönlichen Gespräch gemeinsam der individuelle Hilfeplan erarbeitet, der vom Kostenträger zu genehmigen ist. Dieser Hilfeplan wird zusammen mit einem fachärztlichem Gutachten und einem Sozialhilfegrundantrag beim Kostenträger zur Genehmigung eingereicht. Nach Erteilung der Kostenzusage wird ein so genannter Betreuungsvertrag zwischen der LVR-Klinik Bedburg-Hau und dem Klienten geschlossen. Inhalt dieses Vertrages ist der ermittelte Hilfebedarf, der zeitliche Umfang der Betreuung sowie die Betreuungsschwerpunkte. Die Hilfeleistung erfolgt nach Bedarf und wird durch Quittierung des Klienten dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt zwischen der LVR-Klinik Bedburg-Hau und dem Kostenträger. Eine Kündigung des Betreuungsvertrages ist unter Einhaltung einer 4-wöchigen Frist möglich, ebenso wie eine außerordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen.
Die Kosten für die ambulanten Eingliederungsmaßnahmen werden in Form von Fachleistungsstunden vom zuständigen Kostenträger übernommen. Grundsätzlich können die Klienten selber mit ihrem Einkommen und Vermögen zur Beteiligung an den Kosten herangezogen werden. Dies ist bei jeder Aufnahme individuell zu prüfen. Werden darüber hinaus weitere Leistungen zum Lebensunterhalt benötigt wie z. B. Wohnungsmiete, Erstausstattung Möbel, Hausrat, Bekleidung, müssen Leistungen des örtlichen Sozialamtes in Anspruch genommen werden. Dabei werden die Klienten vom Betreuungspersonal unterstützt.