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Leitlinien

Unsere Arbeit und die daraus resultierenden Leitlinien basieren auf folgendem Grundsatz:

Unabdingbar ist die Befriedigung der menschlichen Grundbedürfnisse, ohne die ein Leben nicht möglich ist. Hierzu gehören die Sicherstellung von Nahrung, Wohnraum, Kleidung, Zuwendung sowie die Gewährleistung von Sicherheit. Ebenso unabdingbar sind die Beachtung und Berücksichtigung der Grundrechte und Grundwerte menschlichen Zusammenlebens, wie sie auch im Grundgesetz verankert sind.

Aus diesem Grundsatz lassen sich fünf Kernaussagen ableiten, die das Handeln aller Beschäftigten unserer Einrichtung bestimmen.

  • Die Rechte, Bedürfnisse und Werte der Menschen erfahren durch uns keine generellen Einschränkungen aufgrund von Krankheit oder Behinderung.
  • Wir begegnen den Menschen immer so, wie wir es auch für uns erwarten. Unser Umgang ist durch partnerschaftliches und respektvolles Verhalten gekennzeichnet.
  • Wir gehen von einem individuellen ganzheitlichen Ansatz in unserer Arbeit aus. D.h. wir wenden uns der ganzen Person zu und orientieren uns an ihren Ressourcen.
  • Wir beachten das Recht auf Selbstbestimmung, soweit dadurch die Rechte anderer nicht eingeschränkt werden.
  • Wir gestalten die institutionellen Rahmenbedingungen so, dass die dadurch gewonnene Zeit optimal für die Betreuung eingesetzt wird.

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