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Ambulanzen

Nach erfolgreicher Behandlung im stationären Setting und Erfüllung der gerichtlichen Auflagen gehen die Patientinnen und Patienten aus den Forensischen Stationen in die Dauerbeurlaubung. Dieser wichtige Schritt zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft wird, getrennt nach den Unterbringungsparagraphen § 63 und § 64 StGB, durch die beiden Forensischen Überleitungs- und Nachsorge Ambulanzen (FÜNA) betreut.

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