FÜNA 63 (Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz)
Durch die forensische Nachsorge- und Überleitungsambulanz (FÜNA 63) der Abteilung Forensik II werden dann Maßregelvollzugpatienten gemäß § 63 StGB in der Außenorientierungsphase ihrer Therapie durch spezialisierte Mitarbeiter differenziert begleitet. Sie besteht aktuell aus zwei Psychologen, drei Sozialpädagogen und drei Fachpflegekräfte und einer Arzthelferin. In dieser Funktion unterstützt die FÜNA die beiden forensischen Fachabteilungen der LVR-Klinik Bedburg-Hau, die mit der Behandlung von gemäß § 63 StGB im Maßregelvollzug untergebrachten Menschen betraut sind.
Auch nach dem Ende der Maßregelvollzugsunterbringung werden die Patienten mit Beginn der bedingten Entlassung, die nun unter Führungsaufsicht und Bewährung stehen, ambulant betreut und in enger Kooperation mit externen Beteiligten wie Führungsaufsichtsstelle, Bewährungshilfe, anderen Therapieeinrichtungen, niedergelassenen Ärzten, Heimen, etc. unterstützt. Durch die vorhandenen Einbindung der FÜNA 63 in eine psychiatrische Institutsambulanz ist auch nach einer bedingten Entlassung eine psychiatrische und psychopharmakologische Weiterbehandlung möglich. Hierbei bleibt - trotz wechselnder Kostenträger - die ärztlich/therapeutische Behandlungskontinuität gewahrt.