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FÜNA 63 (Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz)

FÜNA 63 ist die Forensische Überleitungs- und Nachsorgeambulanz, in der Patientinnen und Patienten aus dem forensischen Fachbereich 63 sowohl in der Dauerbeurlaubung als auch im Status der bedingten Entlassung bis zur endgültigen Entlassung betreut werden. Schon während der stationären Unterbringung werden die Mitarbeitenden der FÜNA 63 in die Behandlung integriert, um den Empfangsraum partizipativ vorbereiten zu können. Der Einsatz der FÜNA erfolgt nach den Kriterien des Case Managements und umfasst in der praktischen Arbeit sowohl forensisch-prognostische als auch psychiatrische, psychotherapeutische, ärztlich-medizinische, pflegerische und sozialarbeiterische Inhalte. Um eine straffreie Lebensführung in der poststationären Phase zu ermöglichen sind folge Kriterien zu ermitteln:

  • Zufriedenheit mit der Lebenssituation
  • befriedigende Wohnverhältnisse
  • hinreichender Lebensunterhalt
  • Beschäftigung
  • Tagesstrukturierung
  • stabilisierende Bezugspersonen
  • bedürfnisgerechte Betreuung
  • Abstinenzkontrolle
  • Akzeptanz der Nachbetreuung

Dies impliziert die direkte Betreuung von Patientinnen und Patienten durch Einzelsprechstunden, Einzelpsychotherapien, Hausbesuche, Arbeitsplatzbetreuungen, medikamentöse Behandlung, soziotherapeutische Aktivitäten oder telefonische Beratung und Hilfe. Die Koordination der Hilfsangebote weiterer Einrichtungen des gemeindepsychiatrischen Systems, wie Werkstätten, Heimeinrichtungen, Tagesstätten oder Betreuten Wohnen, wie von psychotherapeutischen Praxen, niedergelassenen Facharztpraxen, gesetzlichen Betreuungen sowie Familienangehörigen und der Bewährungshilfe stellt ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt dar. Außerdem fungieren die Mitarbeitenden der FÜNA 63 als Vermittelnde von forensisch-psychiatrischer Kompetenz zur Verfügung.

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