Leben in Gastfamilien (LiGa) für Erwachsene, Jugendliche und Kinder
Leben in Gastfamilien
Das Leben in Gastfamilien (LiGa) wurde in früheren Jahren Familienpflege, danach Betreutes Wohnen in Familien genannt. Dieser Begriff wird bundesweit auch noch genutzt. An vier LVR Kliniken (Bedburg-Hau, Viersen, Bonn, Langenfeld) gibt es LiGa- Leben in Gastfamilien.
Unter LiGa versteht man, Menschen alternativ zu einem Leben in einem Wohnheim die Chance zu geben, in einem familiären Umfeld zu leben. LiGa kann jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn der psychisch kranke Mensch sowie die Familien professionell unterstützt und begleitet werden. Diese Wohnform ist eine Eingliederungshilfeleistung.
Die kontinuierliche Unterstützung und Begleitung ist oftmals Voraussetzung für ein Gelingen des Zusammenlebens. Das Betreuungsverhältnis kann bei den psychisch kranken Menschen zu mehr Selbständigkeit, Verantwortungsgefühl, Eigeninitiative und zur Fähigkeit der Selbstorganisation führen. Für sie ist dies gleichzusetzen mit dem "Leben in der Normalität". Es handelt sich um Menschen, die aufgrund von Krankheitsfolgen weder alleine noch in einer therapeutischen Einrichtung leben können. Trotzdem benötigen sie Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens.
Woher kommen die Klienten?
- aus der eigenen Wohnung
- aus Wohneinrichtungen
- aus dem Betreuten Wohnen (BeWo)
- aus psychiatrischen Kliniken im Anschluss an die akute Behandlung
Der Kontakt wird z.B. über Beratungsstellen wie das SPZ, durch rechtliche Betreuer, durch Mitarbeiter von stationären und ambulanten Einrichtungen oder Angehörige hergestellt. In Einzelfällen melden sich potentielle Klienten in Eigeninitiative.
Ausschlusskriterien für eine Vermittlung
- hohes Gewaltpotential
- andere Gefährdungen der Gastfamilien
- Selbstgefährdung
- akute Suchtproblematik
Interessierte Familien müssen keine spezifische Familienstruktur aufweisen. Neben der traditionellen Familie mit Eltern und Kindern kommen auch Teilfamilien, Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften in Betracht.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen werden erfüllt:
- Es muss mindestens ein helles, eigenes und möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt werden.
- Je nach Betreuungsbedarf muss genügend Zeit und Präsenz für die Betreuung vorhanden sein.
- Die Gastfamilien sollten in der Lage sein, einen psychisch kranken, erwachsenen Menschen mit seinen Problemen und Besonderheiten zu akzeptieren.
- Die Gastfamilien können Probleme ansprechen und besprechen.
- Die Gastfamilien sind bereit, zu kooperieren. Hierzu gehört die Bereitschaft, Fragen der Alltagsgestaltung zu besprechen, Absprachen zu treffen und auftretende Probleme rechtzeitig zurückzumelden.
Fachkenntnisse sind nicht erforderlich!
Die Auswahl der Familien erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Nach einem ersten telefonischen Kontakt besuchen wir die Familie zunächst Zuhause, um uns ein Bild von der Familie und ihrem Wohnumfeld zu machen. Gleichzeitig werden Informationen über LiGa an die Familie weitergegeben. Ein Lebenslauf sowie erweitertes Führungs- und Gesundheitszeugnis sind als formale Voraussetzung zu erbringen. Anschließend wird ein Termin in den Büroräumen des LiGa-Teams vereinbart. Hier geht es um das genauere Kennenlernen der Familie, um die Erfassung von Stärken und Schwächen. Das Gesamtbild ist die Basis für eine möglichst "passgenaue" Zuordnung von Familie und Gastbewohner. Bei einem ersten Kontakt erhalten beide Seiten die Gelegenheit, in Begleitung eines Teammitgliedes, sich unverbindlich kennen zu lernen. Sind sich Familie und Klient sympathisch, kommt es zu weiteren Kontakten. Verträge werden geschlossen, wenn sich alle Beteiligten zum Zusammenwohnen entscheiden. Für ein Betreuungsverhältnis ist jeweils ein Teammitglied zuständig. Diesem steht im Hintergrund ein zweites Teammitglied zur Seite und ist im Vertretungsfall ebenfalls mit allen Gegebenheiten des Betreuungsverhältnisses vertraut. Die Betreuung umfasst psychiatrisch-pflegerische, psychologische, pädagogisch-therapeutische und sozialarbeiterische Aspekte. Zu Beginn der Betreuung finden wöchentliche Hausbesuche durch die betreuende Bezugsperson statt. Bei stabilen Verhältnissen im Familiensystem und in der Betreuungsbeziehung kann die Frequenz der Hausbesuche reduziert werden. In schwierigen Phasen oder Krisen wird die Betreuungsdichte erhöht. Es können dann auch mehrere Termine pro Woche erforderlich sein. Telefonisch ist das Team im Bedarfsfall im Büro und über Mobiltelefon erreichbar.
Vergütung
Die Gastfamilien erhalten monatlich ein Entgelt von derzeit 1.189,00 Euro (Stand 2021). Die Höhe dieses Betrages ist unabhängig von der Betreuungsintensität. Die Familien begleichen von dem Entgelt sämtliche Lebensunterhaltskosten für die Gastbewohner. Der Restbetrag gilt als Aufwandsentschädigung für die Betreuungsleistung.
Für weitere Informationen: Betreutes Wohnen in Familien für Menschen mit Behinderung
Familienpflege für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende
Psychiatrische Familienpflege für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (im Folgenden "junge Menschen" genannt) ist eine Betreuungsform für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen. Sie ist besonders geeignet für Personen, die bisher mit den vorhandenen Angeboten der Jugendhilfe nicht adäquat versorgt waren.
Die Finanzierung für diese Wohnform erfolgt in der Regel über die Jugendhilfe. Bei Vorliegen einer geistigen Behinderung ist der Sozialhilfeträger zuständig.
Die kontinuierliche Unterstützung und Begleitung ist oftmals Voraussetzung für ein Gelingen des Zusammenlebens. Die Wirksamkeit der Familienpflege erklärt sich durch die gelungene Kombination der "Normalität" des Familiensystems mit der engen fachlichen Begleitung durch ein professionelles Team.
Das Angebot ist ausgerichtet auf junge Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen ihren bisherigen Lebenszusammenhang verlassen müssen und für die eine Gastfamilie den geeigneten Rahmen bieten kann, Beziehungen einzugehen, sich zu stabilisieren und emotional sowie sozial zu reifen.
Es gibt dem jungen Menschen die Chance, im Gastfamilienalltag Normalität zu erfahren und eigene, oftmals ungeahnte Ressourcen in diesem Umfeld zu aktivieren.
Probleme und Belastungen
Folgende Probleme und Belastungen können auftreten:
- Ängste und Probleme in sozialen Beziehungen
- Verwahrlosungstendenzen
- Schulverweigerung
- depressive und selbstverletzende Tendenzen
- Essstörungen
- psychotische Störungen
- Erfahrungen mit Suchtmitteln
- sonstige Verhaltensoriginalitäten
Ausschlusskriterien für eine Vermittlung
- Hohes Gewaltpotential
- Andere Gefährdungen der Gastfamilien
- Selbstgefährdung
- akute Suchtproblematik
Potentielle Gastfamilien müssen bei uns keine spezifische Familienstruktur ausweisen; in Frage kommen neben der "traditionellen" Familie mit Eltern und Kindern auch Teilfamilien oder Wohngemeinschaften mit Paaren. Für vorteilhaft halten wir in der Regel das Vorhandensein von zwei Erwachsenen, so dass sich die Anstrengung der Alltagsbegleitung und die Abstimmung in der Erziehungsarbeit besser verteilen. Auch sind Erfahrungen mit eigenen Kindern oft hilfreich.
Ein professioneller Hintergrund im pädagogischen und/oder psychologischen Bereich ist nicht erforderlich.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen werden erfüllt:
- Es wird ein helles, eigenes und möbliertes Zimmer zur Verfügung gestellt.
- Es ist genügend Zeit und Präsenz für die Betreuung vorhanden.
- Die Gastfamilien können Probleme ansprechen und besprechen.
Die Gastfamilien sind bereit, zu kooperieren, hierzu gehört die Bereitschaft, Fragen der Alltagsgestaltung zu besprechen, Absprachen zu treffen und auftretende Probleme rechtzeitig zurückzumelden.
Die Auswahl der Familien erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Nach einem ersten telefonischen Kontakt besuchen wir die Familie zunächst zu Hause, um uns ein Bild von den räumlichen Gegebenheiten zu machen. Gleichzeitig werden Informationen über psychiatrische Familienpflege an die Familie weitergegeben. Anschließend wird ein Termin im Team der Familienpflege vereinbart. Bei dem so genannten Gegenbesuch der Bewerberfamilie lernen mehrere Teammitglieder die Familie kennen. Lebenslauf, erweitertes Führungs- und Gesundheitszeugnis sind als formale Voraussetzung zu erbringen. Im Gesamtteam werden die Eindrücke über die Familie ausgetauscht, Möglichkeiten und Schwierigkeiten diskutiert und letztlich eine gemeinsame Entscheidung über die Eignung der Familie getroffen.
In einem ersten Schritt lernen zwei Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter den jungen Menschen kennen und führen ein Informations- und Kennenlerngespräch mit den derzeitigen Bezugspersonen. Sind die Eltern/Sorgeberechtigten mit dem geplanten Hilfsangebot einverstanden, suchen wir nach einer geeigneten Gastfamilie.
Ein erster gemeinsamer Besuch in der ausgewählten Gastfamilie bietet dem jungen Menschen und dieser Familie die Möglichkeit, sich unverbindlich gegenseitig kennenzulernen. Je nach Bedarf erfolgen weitere Kontakte zum Kennenlernen bis zum Einzug in die Gastfamilie.
Für ein Betreuungsverhältnis ist jeweils ein Teammitglied möglichst über die gesamte Laufzeit der Maßnahme zuständig. Diesem steht im Hintergrund ein zweites Teammitglied zur Seite. Es ist im Vertretungsfall ebenfalls mit allen Gegebenheiten des Betreuungsverhältnisses vertraut. Die Betreuung umfasst psychiatrisch-pflegerische, fachärztliche, pädagogisch-therapeutische und sozialarbeiterische Aspekte. Zu Beginn der Betreuung finden wöchentliche Hausbesuche durch die betreuende Bezugsperson statt. Bei stabilen Verhältnissen im Familiensystem und in der Betreuungsbeziehung kann die Frequenz der Hausbesuche auf bis zu vierwöchige Abstände reduziert werden. In schwierigen Phasen oder Krisen wird die Betreuungsdichte erhöht. Es können dann auch mehrere Termine pro Woche erforderlich sein. Telefonisch ist das Team im Bedarfsfall im Büro und über Mobiltelefon erreichbar.
Vergütung
Die Finanzierung regelt das zuständige Jugendamt analog zur Vergütung von Erziehungsstellen.
Die Gastfamilie erhält für ihren Einsatz und ihre Bemühungen ein pauschales Entgelt, das sich an den empfohlenen Sätzen der „Kosten der Erziehung für Vollzeitpflege als Hilfe zur Erziehung" orientiert.
Der Lebensunterhalt des jungen Menschen ergibt sich als altersentsprechender Grundbedarfssatz nach den Empfehlungen des Landesjugendamtes. Er wird an die Gastfamilie ausgezahlt. Durch ihn sollten die Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung ausgeglichen werden. Ebenso ist ein Taschengeldbetrag für den jungen Menschen in diesem Betrag enthalten, der unter pädagogischen Gesichtspunkten nach Absprache mit dem Jugendamt individuell festgelegt wird.
Das Entgelt pro Tag wird nach Alter des Kindes gestaffelt ausgezahlt, z. Zt. (Stand 2019):
0-7 Jahre = 46,77 €
8-14 Jahre = 49,30 €
15-18 Jahre = 53,80 €
Flyer Leben in Gastfamilien
Die Flyer befinden sich zur Zeit in Überarbeitung und stehen Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert wieder zur Verfügung.